Was ist beim Lesen von Stellenangeboten zu beachten?
Nur wer die Anforderungen in den Stellenanzeigen erfüllt, sollte sich auch um die Arbeitsstelle bewerben. Das Lesen von Stellenanzeigen ist oft sehr lästig. Gesucht werden: Mitarbeiter/innen - unter 30, mit langjähriger Berufspraxis und Auslandserfahrung. Wer kann das schon bieten? Weil einige Anforderungsprofile einfach unrealistisch klingen und Stellenangebote augenblicklich rar sind, versuchen sich Jobsuchende auf alles zu bewerben, was ausgeschrieben ist. Doch das ist ein großer Fehler, da dabei nicht mehr herauskommt als eine überhastete Bewerbung. Denn Bewerbungen um eine Arbeitsstelle nach dem Muster eines Serienbriefes, können keinerlei Bezug auf die Stellenanzeige nehmen und völlig offen lassen, warum sich jemand überhaupt bewirbt, lösen nur Unverständnis im Unternehmen aus. Sie nehmen viel Zeit innerhalb der Personalabteilungen in Anspruch und lassen dort schnell den Entschluss reifen „der Bewerber/in hat unsere Anzeige nicht richtig gelegen oder den Inhalt nicht verstanden“. Beides sind Gründe für eine Absage.
Warum sich junge Schulabgänger immer öfter nur einfach irgendwo bewerben, hat folgende Begründung: „Junge Menschen, die gerade eine Ausbildung bzw. ein Studium erfolgreich beendet haben, sind meistens noch sehr offen und können sich viele Wege in das Berufsleben vorstellen. Deshalb bewerben sie sich in alle Richtungen. Zudem fehlt den meisten jungen Bewerber/innen die praktische Erfahrung, um sich anhand der Stellenbeschreibung ein konkretes Bild von der ausgeschriebenen Stelle machen zu können.“
Wichtig ist deshalb, dass der neue Arbeitgeber sieht, der Kandidat hat alles verstanden und bringt das Zeug mit, was im Betrieb benötigt wird. Herauszufinden, was sich ein Unternehmen unter einer gewünschten Qualifikation vorstellt, ist jedoch für Stellensuchende nicht immer leicht. Neben den Hinweisen wie: Teamfähigkeit, engagiert, flexibel und belastbar, die in Anzeigen oft zu finden sind und viel Spielraum für Interpretation lassen, sind auch fachliche Anforderungen nicht immer genau definiert. Was ist z. B. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Landwirtin/zum Landwirt? Oder was ist ein Hochschulabschluss mit der Note 1? Oder woran macht man gute Englischkenntnisse fest?
Ein Raster oder Standard – wie es etwa bei Arbeitszeugnissen existiert – gibt es für Stellenanzeigen nicht. Weil offensichtlich nicht immer klar ist, was sich Unternehmen bei einzelnen Qualifikationsmerkmalen vorstellen, ist es wichtig, dass Bewerberinnen und Bewerber, die unsicher sind, einfach beim Unternehmen anrufen und nachfragen. Das gilt nicht nur für die Definition einzelner Begriffe, sondern auch für die Gewichtung der Anforderungen. Was ein wirkliches Muss ist, lässt sich nicht immer aus der Stellenanzeige herauslesen. Oft setzen viele Firmen bzw. Unternehmen die Anforderungen an den zukünftigen Mitarbeiter/in bei bestimmten Positionen besonders hoch an, um später nicht Unmengen von Zuschriften bearbeiten zu müssen. Entscheidend für die Einstellung ist auf jeden Fall, das Gesamtbild der Bewerberin bzw. des Bewerbers.
Fazit
Erst lesen, dann bewerben!
Bewerber/innen sollten versuchen, sich in den Job und das Unternehmen hineinzudenken. Wenn es Unklarheiten gibt, sollte man telefonisch nachfragen, bevor die Bewerbungsmappe losgeschickt wird.
Bevor eine
Bewerbung geschrieben wird, sind die eigenen Fähigkeiten und
Kenntnisse auf einem Blatt Papier den Anforderungen in der
Stellenanzeige gegenüberzustellen.
Eine Bewerbung lohnt sich nur, wenn die wesentlichen Punkte
übereinstimmen.
Im Anschreiben sind der Bezug auf die Stelleanzeige aufzunehmen. Mitunter sollte auch der Lebenslauf angepasst und aktualisiert werden. Im Anschreiben muss auch deutlich werden, welche Vorstellung der Bewerber bzw. die Bewerberin von dem Job hat. Danach erfolgt eine Begründung, warum man selbst genau der richtige Kandidat bzw. Kandidatin ist.
Wer eine Anforderung aus der Stellenanzeige nicht erfüllt, sollte schreiben, mit welchen Fähigkeiten dieses Defizit kompensiert wird.
Wenn offenkundig ist, dass die Vorstellungen des Unternehmens nicht erfüllt werden können, ist von einer Bewerbung abzusehen.
Im Nachfolgenden noch einen Hinweis in eigener Sache:
Die Landwirtschaftskammer Hannover verfügt seit zwei Jahren über eine Stellenvermittlungsbörse. Hier werden alle Stellengesuche und Stellenangebote aus dem Agrarbereich registriert. Qualifizierte Fachkräfte der Landwirtschaftskammer erstellen von jedem Stellenangebot und Stellengesuch Profile, aus denen detaillierte Merkmale bzw. Spezifika abzuleiten sind. Die Profile von Arbeitssuchenden über Vorstellungen von beruflichen Betätigungsfeldern werden in Gruppen und im Einzelnen geprüft und dann zusammengestellt. Hierbei werden auf besondere Qualifikationen sowie Merkmale, die auf ein Stellenangebot zugeschnitten sind, beachtet. Dies bedarf einer zielgerichteten und individuellen Ausrichtung i. S. des Arbeitssuchenden. Dem Stellenbewerber werden in einem Bewerbungstraining konkrete Verhaltenweisen vermittelt, um sie dann auf ein bestimmtes Stellenangebot zu übertragen.
Arbeitssuchende
und Stellenangebote können sofort in die Homepage der
Landwirtschaftskammer unter
www.agrarjobbröse.de eingestellt werden oder wenden sich direkt an
die zuständige Sachbearbeiterin Frau Weissensee,
Tel.: 0511/3665-1352, Fax: 0511/3665-1590.
gez. Werner Bathge